Einreise Bordhund Skipper:

Diese Zusammenstellung von Einreisebedingungen für Haustiere haben wir uns aus den verschiedensten Quellen zusammengesucht. Die Länder sind in keinster Weise sortiert – ein herrliches Durcheinander! Die Einreisebestimmungen gelten in der Regel von Deutschland aus. Wir werden im Laufe der Zeit bei jedem Land unsere eigenen Erfahrungen und Informationen die wir gesammelt haben in Blau drunter schreiben. Und wie immer: Alle Angaben ohne Gewähr!


Thailand:

Für Haustiere wird ein Gesundheitszeugnis benötigt. Für Hunde und Katzen wird zusätzlich ein Tollwutimpfzertifikat verlangt.
Vor der Verbringung oder dem Transit durch Thailand müssen der Quarantänestation am Flughafen Bangkok (als Handgepäck Tel/Fax: (+66) 25 35 14 25 oder als Frachtgut Tel/Fax: (+66) 25 35 15 46) folgende Angaben gemacht werden: Flugstrecke, Ankunftszeit, Angaben zu den Tieren (z.B. Rasse, Geschlecht, Anzahl).
Der Export von Tieren ist nur mit einer Exportgenehmigung und einem amtlichen Gesundheitszeugnis erlaubt, das beim Amtstierarzt am Flughafen Bangkok erhältlich ist.
Anmerkung: Die Einfuhr von Pitbull Terriern und amerikanischen Staffordshire Terriern ist verboten.


Wir sind gespannt! Vom Thailändischen Konsulat Essen haben wir ein Merkblatt bekommen, auf dem folgendes steht:


Hunde und Katzen dürfen mit nach Thailand kommen, wenn…

  • ihr Herkunftsland drei Jahre frei von Tollwut war
  • sie mindestens 15 Tage vor der Abreise gegen Tollwut geimpft worden sind
  • sie frei von Leptospirose sind
  • sie gesund sind und keine Anzeichen einer Infektionskrankheit haben
  • sie mindestens 6 Monate vor Abreise im Herkunftsland waren
  • über sie im Herkunftsland von einem amtlich zugelassenen Veterinär ausgestellte Indentitäsbescheinigungen vorliegen, die vom Veterinäramt bestätigt wurden und aus denen Alter, Art, Rasse, Geschlecht, Farbe und besondere Kennzeichen vermerkt sind
  • über sie ein Gesundheitszeugnis bei der Einreise über die Punkte 1-6 vorgelegt wird
  • ihre Einreise über eine amtliche Grenzübergangsstelle erfolgt, im Fall Transits müssen sie in einem Käfig eingeschlossen sein und dürfen das Flughafengelände des Flughafens nicht verlassen, auf dem das Flugzeug gelandet ist – ausgenommen wenn sie in eine amtliche Quarantäne kommen.

Stand: Februar 2009

Anfang August 2009 werden wir unsere eigenen Visa im Thailändischen Konsulat Essen beantragen. Ich hoffe, dass wir dann Skipper direkt mit anmelden können.

24.09.2009. Wir konnten Anfang August den Hund nicht direkt mit anmelden. Dies muss bis spätestens 5 Tage vor Abreise nach Thailand selbst per Fax erledigt werden. Und zwar muss das Ganze nach Bangkok gefaxt werden.

Hier auch nochmal ein Link, der direkt auf die Seite des Livestock Departments von Thailand führt.

http://www.dld.go.th/dcontrol/move/menu31e.html

Bei uns war es dann so, dass wir ca. 7 Tage vor Abreise, nach Gummersbach zu unserer Amtstierärztin gefahren sind und uns dort eine Gesundheitsbescheinigung haben ausstellen lassen. Zweisprachig natürlich (Deutsch/English). Auf dieser wurde dann bestätigt, dass der Hund gesund ist und innerhalb der letzten drei Jahre im Umkreis von 30 km keine Tollwut aufgetreten ist. Des Weiteren sollten drauf vermerkt sein, Rasse, Haarkleid, Fellfarbe, besondere Merkmale, Mikrochip-Nr. und Geburtsdatum des Hundes. Besonders gut sieht es aus, wenn man ein Foto des Hundes aufkleben lässt – muss aber nicht sein. Dann ganz wichtig. Den kompletten EU-Heimtierausweis stempeln lassen! Das heisst unter ALLE Einträge einen Stempel setzen lassen mit Unterschrift und Datum des Amtstierarztes. In Thailand arbeiten alle Behörden mit Stempeln und dies ist hier hoch angesehen. Wenn Stempel drunter sind ist alles gut! Das ganze kostete nur 10 €! Da war ich sehr positiv überrascht, für deutsche Behördenarbeit ungewöhnlich günstig! Alle Unterlagen für den Hund haben wir eingescannt und einmal auf dem Computer gesichert und auf einer externen Festplatte, sowie alle Unterlagen in Kopie und Original mitnehmen. Des Weiteren sollten ALLE Dokumente in Kopie an der Hundebox angebracht werden, auch z.B. Kopien vom eigenen Reisepass sowie Telefonnummer, Heimatadresse usw.

Was haben wir  dann alles nach Bankok gefaxt?

  • ALLE Seiten des EU-Heimtierausweises (gestempelt vom Amtstierarzt)
  • Tollwut – Titerbestimmung (muss jeder Hund haben, bevor er aus der EU ausreist!)
  • Gesundheitszertifikat des Amtstierarztes
  • Kopien des eigenen Reisepasses
  • Kopie der Hundehaftpflichtversicherung
  • Einreiseanmeldung für Hunde mit Datum, wann und wo man ankommt, Flugnummer usw.

Das ganze umfasste ca. 20 Seiten. Hier ist Geduld beim Faxen gefragt. Eine Faxbestätigung sollte man sich ausdrucken. Eine Antwort aus Bangkok ist nicht zu erwarten und auch nicht nötig.

In Phuket angekommen war unser Hund vor uns am Gepäckband und wartete ganz geduldig. Dann sind wir zur Quarantäne Station gegangen. Die Dame hat sich “Skipper” kurz angeschaut und den Mikrochip abgelesen. Das ganze dann mit dem EU-Heimtierausweis verglichen. Dann kontrolliert ob sie alle Seiten des EU-Heimtierausweises als Kopie hat und meinen Reisepass als Kopie hat. Der eigene Reisepass muss natürlich auch im Original vorgezeigt werden. Das Gesundheitszeugnis muss im Original abgegeben werden! Hier ist es ratsam sich selbst vorher eine Kopie gemacht zu haben oder das Zeugnis im Computer eingescannt zu haben. ALLE Kopien müssen vom Hundebesitzer unterschrieben sein. Das Einreiseformular mit Ankunftsort, Aufenthaltsadresse usw. im Original mitnehmen. Das möchte sie auch haben und man spart sich die Zeit dort alles nochmal auszufüllen. Dann zahlt man 100 Baht ( ca. 2,20 €) ,nimmt seine Import License und kann gehen. Lächeln und Geduld erleichtern dieses Procedere enorm. Die Dame war wirklich sehr nett. Wichtig ist denke ich die genaue Vorbereitung und das man alle Unterlagen im Original mit sich führt. Fehlt mal eine Kopie ist das nicht so tragisch, die macht sich die Dame dann selber wenn sie sie unbedingt braucht.

Hier nochmal die Adresse von der Phuket Quarantäne Station:

Phuket Quarantine Station
Cargo Terminal 2 rd Floor
Phuket International Airport
E-Mail: qshk_hkt@dld.go.th
Tel.: (+66) 76 351 514
Fax: (+66) 76 327 093
Open: Monday – Friday (08:30 am – 04:30 pm)
Lunch Break: 12:00 – 13:00 pm
Closed: Saturday – Sunday and seasonal festivals

Bei weiteren Fragen einfach eine Mail schicken :-).



Guatemala:

Für Hunde und Katzen wird ein Gesundheitszeugnis vom Amtstierarzt des Herkunftslands benötigt. Kommen die Tiere aus einem Land mit Tollwut, wird ein Tollwutimpfzertifikat verlangt, das bescheinigt, dass die Tollwutimpfung maximal 1 Jahr und mindestens 30 Tage vor der Einreise durchgeführt wurde. Hunde müssen zudem gegen das Parvovirus geimpft sein. Nur reinrassige Tiere können zollfrei eingeführt werden.

Costa Rica:

Katzen und Hunde unterliegen einer Quarantänepflicht von bis zu 6 Monaten. Die Tiere benötigen eine Einfuhrgenehmigung, ausgestellt von der Salubridad Publica Veterinaria in San José, einen internationalen Impfausweis und eine Gesundheitsbescheinigung.


Panama:

Für Hunde und Katzen werden ein Gesundheitszeugnis und ein Tollwutimpfzertifikat verlangt, das bestätigt, dass das Tier maximal 16 Monate und mindestens 30 Tage vor der Einreise gegen Tollwut geimpft wurde. Die Dokumente müssen von einem Konsulat von Panama genehmigt werden. Alle Hunde und Katzen müssen für 40 Tage in Quarantäne. Eine Quarantäne zu Hause kann beim Gesundheitsministerium beantragt werden.


El Salvador:

Vor der Abreise müssen eine Einfuhr- und eine Ausfuhrgenehmigung beim Quarantäneamt für Tiere in San Salvador beantragt werden. Den ausgefüllten Antragsformularen (bei der Botschaft erhältlich) muss ein Gesundheitszeugnis beigelegt werden, das die Zustimmung (Visto Bueno) des Konsuls enthält. Bei der Einreise werden für Tiere über 3 Monate auch ein Ursprungszeugnis, ein Gesundheitszeugnis, ein internationaler Impfpass, ein Parvopiroseimpfzertifikat und ein Tollwutimpfzertifikat benötigt, das bestätigt, dass das Tier mindestens 15 Tage vor der Einreise gegen Tollwut geimpft wurde. Das Gesundheitszeugnis muss von einem Tierarzt ausgestellt und von einem Amtsveterinärmediziner bestätigt sein. Außerdem sollte das Ursprungszeugnis und das Gesundheitszeugnis auf Spanisch übersetzt und durch die Konsularabteilung der zuständigen Botschaft beglaubigt sein.


Mexiko:

Für alle Tiere wird bei der Einreise ein Gesundheitszeugnis verlangt, das max. 5 Tage vor der Ankunft ausgestellt wurde. Zusätzlich wird für Katzen und Hunde ein Impfzertifikat gegen Tollwut und für Vögel eine Einfuhrgenehmigung vom Landwirtschaftsministerium benötigt.


Kolumbien: keine Angaben


Peru:

Für Hunde und Katzen wird ein Internationaler Impfausweis (erhältlich beim Amtstierarzt) benötigt, der Angaben zum Halter, zur Identität des Tieres und über eine Tollwutimpfungen (mind. 30 Tage alt) enthält und sowohl vom Amtstierarzt als auch von der ihm übergeordneten deutschen, österreichischen oder schweizer Dienststelle (in Berlin ist dies das Standesamt Berlin I) und schließlich vom zuständigen peruanischen Konsulat beglaubigt werden muss. Empfehlenswert ist auch eine amtstierärztliche Bescheinigung, dass das Tier frei von Krankheiten ist, welche ebenfalls den beschriebenen Beglaubigungsweg durchlaufen muss. Eine Quarantäne ist dann in Peru nicht notwendig.


Venezuela:

Wer mit einem Haustier nach Venezuela einreisen möchte, muss den internationalen Impfpass des Tieres vorlegen, der mit Unterschrift und Stempel eines Amtstierarztes versehen sein muss und dessen Unterschrift von der Konsularabteilung der venezolanischen Botschaft oder des venezulanischen Konsulats, in dessen Zuständigkeitsbereich der Antragsteller wohnt, beglaubigt sein muss.


Kuba:

Für Katzen, Hunde, Vögel und Fische wird ein amtliches Gesundheitszeugnis aus dem Herkunftsland verlangt. Für Hunde wird zusätzlich ein Tollwutimpfzertifikat benötigt. Alle Zertifikate müssen ins Spanische übersetzt und vom Kubanischen Konsul im Herkunftsland ausgestellt werden. Jedes Tier muss maximal für 2 Wochen in Quarantäne.


Hawaii:

Für Hunde im Alter von über 12 Wochen muss in einem Impfzertifikat eine Tollwutschutzimpfung nachgewiesen werden, die mindestens 30 Tage und längstens 12 Monate vor der Einreise durchgeführt wurde. Das Impfzertifikat muss von einem behördlich berechtigtem Tierarzt ausgestellt sein und es muss den Hund genau identifizieren.


Australien:

Hunde und Katzen, die aus Deutschland, Österreich und der Schweiz einreisen, müssen mindestens 30 Tage in Quarantäne verbringen.


Franz. Polynesien:

Haustiere dürfen nur nach vorheriger Genehmigung ausschließlich aus tollwutfreien Ländern nach Französisch-Polynesien verbracht werden. Der Transit ist erlaubt, wenn das Tier auf dem Flughafen bleibt.


Fidschi:

Hunde und Katzen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz dürfen nicht eingeführt werden. Transit ist erlaubt, wenn das Tier mit dem selben oder dem nächsten Flugzeug weitertransportiert wird und wenn eine Transitgenehmigung vom Landwirtschaftsministerium aus Suva vorliegt.


Guam: keine Angaben

Mikronesien: mmh, muss man sich erkundigen – etwas komplizierter


Nauru: keine Angaben


Neukaledonien: keine Angaben


Neuseeland:

Haustiere aus Deutschland, Österreich und der Schweiz müssen sich während der letzten 6 Monate in einem der genannten Länder aufgehalten haben, dürfen während der letzten 60 Tagen vor der Einreise nicht in einer offiziellen Quarantänestelle gewesen sein, dürfen nicht über 42 Tage trächtig sein und müssen bei der Einreise mindestens 9 Monate alt sein. Vor der Abreise muss eine Genehmigung vom Ministerium in Neuseeland beantragt werden.


Samoa:

Für alle Haustiere werden ein Gesundheitszeugnis aus dem Herkunftsland benötigt und eine Genehmigung vom Landwirtschaftsministerium in Apia.


Salomonen: keine Angaben

Papua Neuguinea: keine Angaben


Tonga:

Für alle Haustiere muss eine Einfuhrgenehmigung beim Government Veterinarian (P.O. Box 14, Nuku’alofa) in Tonga beantragt werden.
Für Hunde und Katzen werden zusätzlich ein Gesundheitszeugnis und ein Tollwutimpfzertifikat benötigt.


Tuvalu: keine Angaben


Vanuatu: keine Angaben


Bangladesch: keine Angaben


Burma: keine Angaben

Indien:

Für Haustiere (max. 2 Tiere pro Passagier) wird ein Gesundheitszeugnis aus dem Herkunftsland benötigt.


Indonesien:

Hunde, Katzen, Fische und Kleintiere dürfen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz nicht nach Indonesien verbracht werden.


Malaysia:

Für Haustiere wird ein Gesundheitszeugnis verlangt, das 7 Tage vor der Abreise ausgestellt wurde und bestätigt, dass innerhalb der letzten 6 Monate im Herkunftsland kein Fall von Tollwut aufgetreten ist und, dass es sich nicht um ein importiertes Tier handelt. Zusätzlich muss eine Einfuhrgenehmigung beim malaysischen Veterinäramt (Import Permit, 8th Floor, Shell Building, Exchange Square Off. Jalan Semantan, Bukit Damansara, Kuala Lumpur, Tel: (03) 254 00 77, Fax: (03) 253 58 04) beantragt werden. Für Hunde und Katzen besteht eine Quarantänepflicht von mindestens 30 Tagen (ausgenommen sind Australien, Neuseeland, Großbritannien und Irland). Ein Platz muss im Voraus bei der Kuala Lumpur Quarantine Station reserviert werden.


Malediven:

Für Haustiere wird ein Gesundheitszeugnis von einem dazu befähigten Tierarzt benötigt, das bescheinigt, dass das Tier frei von Infektionen und ansteckenden Krankheiten ist. Für Hunde wird zusätzlich eine Einfuhrgenehmigung verlangt, die beim Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten (Malé, Tel: (960) 332 38 41) beantragt werden kann.


Singapore:

Für Haustiere wird mindestens 2 Wochen vor der Ankunft eine Einfuhrgenehmigung benötigt, die beim Veterinäramt in Singapur beantragt werden muss. Zusätzlich muss ein amtliches Gesundheitszeugnis des Herkunftslands vorgelegt werden, das max. 7 Tage vor der Abreise ausgestellt wurde.
Für Hunde und Katzen besteht eine Quarantänepflicht von 30 Tagen. In dieser Zeit werden die Tiere gegen Tollwut geimpft. Ausgenommen sind Tiere aus Australien, Irland, Neuseeland und Großbritannien. Ein Platz für die Quarantäne muss im Voraus reserviert werden bei der Agri-Food & Veterinary Authority of Singapore (AVA) (Animal, Meat & Seafood Regulatory Branch, 5, Maxwell Road, # 02-03 Tower Block MND Complex, Singapore 069110, Tel: (65) 62 27 06 70, Fax: (65) 62 27 63 05). Internet: www.ava.gov.sg)



Sri Lanka:

Eine Einfuhrgenehmigung für alle Haustiere muss entweder beim Chief Animal Quarantine Officer (41 Morgan Road, Colombo 2, Sri Lanka, Tel/Fax: (+94) 11 244 86 83) oder beim Animal Quarantine Officer (B.I.A., Katunayake, Sri Lanka, Tel: (+94) 11 225 34 30) beantragt werden.
Bei der Einreise müssen für Katzen und Hunde ein Tollwutimpfzertifikat und ein Gesundheitszeugnis, die vom Amtstierarzt aus dem Herkunftsland ausgestellt worden sind, vorgelegt werden. Das Gesundheitszeugnis muss bestätigen, dass das Tier gesund ist. Für jeden Hund muss bei der Einreise eine Einfuhrgebühr von 250 RS bezahlt werden.


Komoren: keine Angaben


Mauritius:

Für Haustiere werden eine Einfuhrgenehmigung vom Ministerium für Landwirtschaft, Bodenschätze und Umwelt und ein Gesundheitszeugnis aus dem Herkunftsland benötigt. Die Quarantänepflicht für Hunde und Katzen beträgt 6 Monate und für Vögel 3 Wochen.

Madagaskar:

Für die Einfuhr von Haustieren muss vor der Abreise eine Einfuhrgenehmigung beim Directeur du Service de l’Elevage et de la Pêche Maritime de la République Démocratique Malgache beantragt werden. Außerdem wird ein Gesundheitszeugnis vom Amtstierarzt des Herkunftslands benötigt, das weniger als 15 Tage vor der Einreise ausgestellt wurde und das das Tier genau beschreibt, seinen Besitzer aufweist und das bescheinigt, dass das Tier gesund ist und dass der Herkunftsort frei von Infektionskrankheiten ist. Für Hunde über 3 Monate und für Katzen über 6 Monate muss das Gesundheitszeugnis außerdem bescheinigen, dass das Tier mindestens 1 Monat und maximal 1 Jahr vor der Einreise und für Hunde über 6 Monate mindestens 3 Monate und maximal 3 Jahre vor der Einreise gegen Tollwut geimpft wurde.
Die Tiere werden bei der Einreise untersucht. Die Auferlegung von Quarantäne ist möglich.


Réunion:

Die Einfuhr von Hunden und Katzen ist unter folgenden Gesichtspunkten erlaubt: Die Tiere müssen gut identifizierbar sein, entweder durch Tätowierung oder einen Microchip. Einfuhr aus EU-Ländern: Erlaubt sind 3 Tiere, die über 4 Monaten alt sein müssen mit gültiger Tollwutimpfung mindestens 1 Monat vor Einreise. Über die Tollwutimpfung muss ein gültiges Zertifikat vorliegen. Außerdem benötigt wird ein Gesundheitszeugnis nicht älter als 5 Tage, ausgestellt von einem offiziellen Tierarzt des Herkunftslands. Die Anforderungen sind strenger geworden und variieren je nach Herkunftsland des Tieres. Nähere Auskünfte zu besonderen Einfuhrgenehmigungen gibt die Direction des Services Vétérinaires de La Réunion (Poste d’Inspection Frontalier, 97420 Le Port Cedex, Tel: (02) 62 42 09 97, Fax: (02) 62 42 05 83), die Grenzkontrolle am Flughafen Roland Garros in Saint-Denis (Tel: (02) 62 28 26 60, Fax: (02) 62 28 29 79 oder die regionalen Zollbehörde. Bei Nichterfüllung der Bedingungen kommen die Tiere in Quarantäne.



Seychellen:

Die Mitnahme von Tieren erfordert eine Einfuhrgenehmigung vom Director General (Animal Health Division, MENR, P.O. Box 166, Victoria, Mahe) auf den Seychellen sowie eine 14-30-tägige Quarantänezeit für Hunde und Katzen aus tollwutfreien Ländern.


Südafrika:

Für alle Tiere muss vor der Abreise eine Einfuhr- oder Transitgenehmigung beim Director Veterinary Services (Private Bag X138, Pretoria (Tshwane) beantragt werden, die am Tag der Einreise gültig ist. Für jedes Haustier wird zusätzlich ein Gesundheitszeugnis benötigt, das bestätigt, dass das Tier aus einem Ort kommt, um den es in einem Radius von 25 km in den letzten 6 Monaten keinen Tollwutfall gab und, dass der Hund/ die Katze maximal 3 Jahre (für Katzen 1 Jahr) und mindestens 2 Monate vor der Einreise gegen Tollwut geimpft worden ist. Haustiere müssen einen Mikrochip für ihre Identifizierung tragen.

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